Westerdam: Ferner Osten mit Singapur und Hongkong
WESTERDAM
- Vorprogramm in Singapur mit Besuch Merlion-Park, Gardens by the bay, Chinatown, Little India und Inselschutzgebiet Pulau Ubin
- Nachprogramm Hong Kong mit Ausflug Insel Lantau, Victoria Peak inkl. Zahnradbahn, Repulse Bay
WESTERDAM
- Vorprogramm in Singapur mit Besuch Merlion-Park, Gardens by the bay, Chinatown, Little India und Inselschutzgebiet Pulau Ubin
- Nachprogramm Hong Kong mit Ausflug Insel Lantau, Victoria Peak inkl. Zahnradbahn, Repulse Bay
Sein Sie herzlich Willkommen an Bord der mehrfach ausgezeichneten WESTERDAM. Erkunden Sie Thailand, kreuzen Sie durch das Südchinesische Meer zu Vietnams idyllischen Küstenstädten, erleben Sie das UNESCO-Welterbe Halong-Bucht und Bangkok mit seinen goldenen Tempeln.
Abgerundet wird die Kreuzfahrt durch ein liebevoll zusammengestelltes Aussichtsprogramm in Singapur und in Hong Kong.
Es gibt viel zu entdecken, kommen Sie an Bord.
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Transfer zum Flughafen; Flug nach Singapur | |||
2. Tag: | Singapur | Ankunft; Stadtrundfahrt mit Besuch Gardens by the bay und Merlion Park; Transfer zum Hotel; Abendessen und Übernachtung im 4*-Hotel in Singapur | ||
3. Tag: | Singapur | 4-stündiger Ausflug ins Inselschutzgebiet Pulau Ubin mit Spaziergang durch die Chek Jawa Wetlands; Freizeit; fak. 3-stündige abendliche Bootstour Marina Bay Spectra Show | ||
4. Tag: | Vormittags Besuch von Chinatown inkl. Buddha Tooth Relic Tempel und Little India inkl. Veeramakaliaman Tempel; Transfer zum Schiff | |||
Singapur | 17:00 | Einschiffung ca. 15:00 Uhr | ||
5. Tag: | Erholung auf See | |||
6. Tag: | Nathon® / Koh Samui / Thailand | 07:00 | 15:00 | Insel Koh Samui; Chaweng Beach; Koh Samuis buddhistische Tempel; Angthong National Marine Park |
7. Tag: | Laem Chabang / Thailand | 07:00 | Bangkok | |
8. Tag: | Laem Chabang / Thailand | 15:00 | Ayutthaya; Pattaya | |
9. Tag: | Sihanoukville / Kambodscha | 08:00 | 21:00 | Sihanoukville; Premier Beach Resort; Kampot & Pfeffer; Phnom Penh; Ream NP; Angkor Wat (mehrtägig) |
10. Tag: | Erholung auf See | |||
11. Tag: | Phu My / Vietnam | 06:00 | 18:00 | Ho Chi Minh Stadt; Vung Tau; Cu Chi Tunnel; Ba Ria; Mekong Delta; Phu My |
12. Tag: | Nha Trang® / Vietnam | 09:00 | 18:00 | Nha Trang |
13. Tag: | Erholung auf See | |||
14. Tag: | Da Nang (Hue) / Vietnam | 07:00 | 23:59 | Hoi An; Da Nang; Hue; My Son; Intercontinental Sun Peninsula, Kochkurs in Hoi An; Angkor Wat (mehrtägig) |
15. Tag: | Erholung auf See | |||
16. Tag: | Halong Bucht / Vietnam | 08:00 | 21:00 | Kreuzfahrt Halong Bucht; Hanoi; Yen Tu Kloster; Yen Duc; Dong Minh |
17. Tag: | Erholung auf See | |||
18. Tag: | Hong Kong | 07:00 | Ausschiffung | |
Ganztägiger Ausflug zur Insel Lantau mit Besuch des Tai´O Fischerdorfs, Bootstour und Seilbahnfahrt; Transfer zum Hotel; Check-In; Abendessen im Restaurant; Ü im 4*-Hotel in Hong Kong | ||||
19. Tag: | Hong Kong | Stadtrundfahrt Hong Kong mit Besuch Victoria Peak, eine Fahrt mit der Zahnradbahn inkl. sowie Repulse Bay; Transfer zum Flughafen; Rückflug Hinweis: je nach Flugzeit kann am Morgen noch etwas Freizeit für eigene Erkundungen sein. | ||
20. Tag: | Ankunft in Deutschland; Heimreise | |||
® Schiff liegt auf Reede |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Westerdam: Ferner Osten mit Singapur und Hongkong
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Singapur und zurück von Hong Kong in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Hafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im modernen Reisebus während Vor- und Nachprogramm
sz-Reisen PLUS
- Vorprogramm: Stadtrundfahrt Singapur mit Gardens by the bay, Merlion-Park, Chinatown und Little India; Ausflug Insel Pulau Ubin mit Schifffahrt und Chek Jawa Wetlands; Besuch Buddha Tooth Relic Tempel und Veeramakaliaman Tempel, Singapur
- Nachprogramm: Stadtrundfahrt Hong Kong mit Zahnradbahnfahrt Victoria Peak und Repulse Bay, Insel Lantau mit Tai´O Fischerdorf, Bootstour und Seilbahnfahrt
- Örtliche Reiseleitung: 2.–4. Tag & 18.-19. Tag
- sz-Reisebegleitung (ab 20 TN)
Unterkunft & Verpflegung
- 2 Ü im 4*-Hotel in Singapur
- 14 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- 1 Ü im 4*-Hotel in Hong Kong
- 3x Frühstück während Vor- und Nachprogramm
- 3x Abendessen während Vor- und Nachprogramm
- 14x Vollpension an Bord
- Festliches Galadinner im Rahmen der VP an Bord
Zusätzlich inklusive
- Alle Hafen- & Passagiergebühren
- Visum Kambodscha
- Informationsmaterial zur Reise
WESTERDAM
Die Holland America Line wurde 1873 in Rotterdam gegründet und ist bis heute stolz auf ihre niederländischen Wurzeln. Ursprünglich als Verbindung zwischen Europa und Nordamerika gedacht, entwickelte sie sich zu einer internationalen Premium-Reederei mit dem Charme und der Eleganz holländischer Seefahrtstradition. Auf den Schiffen spiegelt sich der niederländische Einfluss in Design, Kunst und Kulinarik wider – von Delfter Kacheln bis hin zu Meisterwerken holländischer Malerei. Mit typisch niederländischer Gastfreundschaft und Liebe zum Detail bietet die Reederei ein Kreuzfahrterlebnis auf höchstem Niveau. Ihr holländisches Erbe, kombiniert mit globaler Weitsicht, macht jede Reise zu einem besonderen Erlebnis.
Die WESTERDAM wurde bereits mehrfach als bestes Kreuzfahrtschiff ausgezeichnet und bietet Platz für bis zu 1.916 Passagiere.
An Bord können Gäste im Greenhouse Spa & Salon® entspannen, auf See Pickleball spielen oder in erstklassigen Restaurants ein köstliches Essen genießen. Wenn Ihnen nach Entertainement ist, sehen Sie sich eine Aufführung auf der World Stage an oder verbringen den Abend auf der Tanzfläche der Rolling Stone Lounge.
Gästen stehen folgende Möglichkeiten an Bord zur Verfügung, bitte beachten Sie, dass einige der aufgeführten Leistungen nur gegen ein zusätzliches Entgeld verfügbar sind):
- Fitnesscenter
- Kasino
- Restaurants
- Pickleball
- Kids Club
World Stage, das größte Theater an Bord bietet sowohl tagsüber als auch am Abend eine Vielzahl an Aufführungen und innovativen Kreuzfahrtschiff-Shows für alle Besucher.
Außerdem gibt es an Bord eine breite Auswahl an zollfreien Einkaufsmöglichkeiten sowie WLAN. Allerdings kann nicht in jeder Kabine garantiert werden, dass ein Signal empfangbar ist, da die Signalstärke je nach Lage der Kabine variieren kann.
Kabinen:
Innenkabinen:
Die Kabinen sind mit zwei Einzelbetten, die sich in ein Queensize-Bett umwandeln lassen, ausgestattet. Tägliche Zimmerreinigung gehört genauso zum Angebot, wie Seife, Lotion, Shampoo, luxuriöse Bademäntel, großzügiger Stauraum, Safe, Haartrockner, Eis-Service, Schuhputz-Service, TV mit On-Demand-Filmen und Programmen. Alle Kabinen verfügen darüber hinaus über einen Mini-Kühlschrank.
Meerblick-Kabinen:
Zusätzlich zu den bei der Innenkabine verfügbaren Annehmlichkeiten können Gäste Meerblick genießen.
Veranda-Kabinen:
Dank raumhoher Fenster sind die Kabinen lichtdurchflutet, verfügen über einen Wohnbereich und zwei zu einem Queensize-Bett zusammenbaubare Einzelbetten sowie eine Badewanne mit Massageduschköpfen. Die restliche Ausstattung entspricht der Ausstattung der Innen-Kabinen.
Gut zu wissen:
Unabhängig vom Have-it-all-Paket sind für alle Gäste hauseigene Limonaden & Eistees, Wasser, Tee & Kaffee inklusive!
Das Personal kümmert sich intensiv um alle Gäste und bietet Ihnen 24h Kabinenservice inklusive der Möglichkeit, in der Kabine kostenfrei zu frühstücken.
Neben vielfältiger Livemusik werden Ihnen an Bord auch diverse Shows geboten für einen rundum gelungenen Aufenthalt.
Trinkgelder an Bord sind keine Pflicht. Als Empfehlung gilt ein Trinkgeld von 17 USD/Person/Tag. Sie entscheiden aber selbstständig, wer wie viel Trinkgeld erhalten soll.
Bordsprache: Englisch
Zielland
Singapur
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Singapur |
National- und Amtssprache: | Englisch, Malaiisch, Chinesisch, Tamil |
Währungscode: | SGD |
Internationale Vorwahl: | +65 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 995 |
Zeitverschiebung: | UTC +8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G |
Essen
- Die Küche in Singapur ist sehr vielfältig, es gibt nicht nur alle Variationen der asiatischen Küche zu testen, sondern auch Spezialitäten aus Ländern Europas bis Australien
- In Singapur isst man oft unter freiem Himmel
- Das Essen in Singapur ist meist sehr preiswert
Landestypische Gerichte
- Nasi Lemak → in Kokosmilch gekochter klebriger Reis, der in ein Bananenblatt eingewickelt und oft mit Sardinen und Chili ergänzt wird
- Beef Rendang → Rindfleisch mit Kokosmilch und Curry
- Chicken Sambal → pikant gewürztes Hühnchen
- Chilli crab → frischer Krebs mit pikanter Tomatensoße
- Gado gado → Obst- und Gemüsesalat mit Erdnuss-Soße
- Laksa → würzige Nudelsuppe mit Kokosnuss, häufig mit Garnelen oder Hühnchen, Tofu und Sojasprossen
- Ikan assam → Fisch in saurer Tamarindensauce
- Masala Dosa → gefüllter Pfannkuchen mit vegetarischem Curry
Getränke
- Bandung → Milchgetränk mit Rosensirup
- Bubble Tea → süßer, milchiger Tee mit Tapioka-Kügelchen
- Sarsi → lokale Biersorte
- Zuckerrohrsaft
- Teh tarik → Tee mit Kondensmilch, der mehrmals von einer Tasse in die andere gegossen wird, um ihn abzukühlen und einen Milchschaum zu erzeugen
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur sind sehr gut ausgebaut
- Ein dichtes Netzwerk von Bussen, S-Bahn- und U-Bahnlinien steht zur Verfügung
- Taxis und Mietwagen sind verfügbar
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Kosten für Mietwagen, Treibstoff und Parkgebühren sind hoch
- Es gibt ein elektronisches Mautsystem
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei dem Besuch von Tempeln oder Moscheen sollte die Kleidung Arme und Beine bedecken, die Schuhe sollten ausgezogen werden
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- Im privaten Sektor sind die Behandlungen sehr teuer
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Homosexuelle Handlungen sind dem Text des Strafgesetzbuches nach in Singapur nach wie vor strafbar; es hat allerdings schon seit längerem keine Strafverfolgungen mehr gegeben
- In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet
- Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet
- Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22.30 und 7.00 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft auch nicht entsprechend lizenzierte Restaurants/Bars
- Verbot von Kaugummis
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: Bei Ein- und/oder Ausreise werden von jedem Reisenden die Fingerabdrücke digital eingescannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der singapurischen Einwanderungsbehörde unter http://www.ica.gov.sg
Thailand
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Bangkok |
National- und Amtssprache: | Thai |
Währungscode: | THB |
Internationale Vorwahl: | +66 |
Polizei: | 191 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B, Typ C |
Essen
- die thailändische Küche ist frisch und vielseitig
- die Küche ist von der chinesischen, indischen und indonesischen Küche beeinflusst
- Grundnahrungsmittel: Reis
- die Gerichte sind häufig scharf gewürzt
Landestypische Gerichte
- Pad Thai → Nationalgericht
- Khao Phat → gebratener Reis
- Phat Kaphrao → gehacktes Fleisch, das mit Gewürzen und Sojasauce bei großer Hitze im Wok gebraten wird
- Kaeng → verschiedene Thai-Curry Gerichte
- Tom Yam → eine sauer-scharfe Suppe
Getränke
- Leitungswasser sollte man nicht trinken und auch Eiswürfel in Getränken sollte man vermeiden
- Sake → Reiswein
- Bier → es gibt viele einheimische Biersorten
- Kokosnusswasser
- Frische Säfte
- Chai Yen → thailändischer Eistee
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- Taxis und Fähren sind verfügbar
- PKWs und Roller können gemietet werden
- In Bangkok gibt es ein Schnellbahnsystem
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Nach einer Tradition des Hinduismus ergibt sich für jeden Wochentag eine Farbe:
- Montag = gelb
- Dienstag = rosa
- Mittwoch = grün
- Donnerstag = orange
- Freitag = blau
- Samstag = lila
- Sonntag = rot
Trinkgelder
Restaurant: | mindestens 10THB, üblich sind 20 THB |
Hotel: | nicht zwingend, aber wenn dann mindestens 10 THB |
Taxi: | nicht zwingend, aber wenn dann mindestens 10 THB |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In der Hauptstadt und anderen großen Städten ist die medizinische Versorgung gut
- In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung angesehen werden und sind verboten
- Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr
- Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen
- Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten ist verboten
- Drohnen müssen vorab registriert werden, bei Verstoß gegen diese Pflicht gibt es hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen
- An Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot
- Die Einfuhr und der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Kambodscha
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Phnom Penh |
National- und Amtssprache: | Khmer |
Währungscode: | KHR |
Internationale Vorwahl: | +855 |
Polizei: | 117 |
Notarzt: | 119 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ G |
Essen
- Die Küche Kambodschas ist stark von der Küche der Nachbarländer Thailand, Laos und Vietnam beeinflusst
- Gerichte sind meist nicht ganz so scharf gewürzt wie die Gerichte anderer asiatischer Länder
- Gewürzt wird häufig mit Koriander und Zitronengras
- Wichtigstes Nahrungsmittel: Reis
- Gerichte sind vergleichsweise einfach zubereitet, aber sehr lecker
Landestypische Gerichte
- Amok → Nationalgericht, Fischcurry mit Kokoscreme
- Lok Lak → kleine Rindfleischstücke werden in einer Sauce gebraten und über Salatblättern auf einem Zwiebelbett angerichtet
- Omlar Machou Banle → Säuerliche Fischsuppe
- Somlar Machou Bangkang → Säuerliche-scharfe Krabbensuppe
- Sup → Suppe, gibt es in Kambodscha in allen erdenklichen Variationen
- Num Pra Pey Ny → dieses kleine Küchlein besteht aus fruchtigem Klebereis
Getränke
- Grüner & gelber Tee
- Säfte
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist unzureichend
- Busse, Eisenbahnen und Boote sind vorhanden, entsprechen aber meist nicht den europäischen Sicherheitsstandards
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,1
- In einigen Landesteilen ist Ausländern das Fahren von Motorrädern verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Es besteht Helmpflicht auf Motorrädern, bei Motorradtaxis ist nicht immer ein Helm für den Gast vorhanden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In politischen Gesprächen ist Diplomatie angebracht
- Frauen sollten Kleidung tragen, die ihren Körper bedeckt
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD Zimmerservice: 1-2 USD |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht auf europäischem Standard
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Nutzung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen verboten. Des Weiteren sollte man keinen Drohnenflug über militärischen Gebäuden und in Flughafennähe vornehmen
- Die Entwendung von Kulturgütern ist strengstens verboten
- Vermeiden Sie kritische Äußerungen gegenüber der Monarchie, auch in sozialen Medien
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es sollte darauf geachtet werden, dass der Einreisestempel bei der Einreise gemacht wird
Vietnam
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Hanoi |
National- und Amtssprache: | Vietnamesisch |
Währungscode: | VND |
Internationale Vorwahl: | +84 |
Polizei: | 113 |
Notarzt: | 115 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ G |
Essen
- Grundnahrungsmittel: Reis
- Viele verschiedene Früchte: Ananas, Erdbeeren, Mangos, Drachenfrucht, Rambutan u. v. m.
Landestypische Gerichte
- Phở → Suppe aus Brühe, Reisnudeln, Rind- oder Hühnerfleisch, mit Zwiebel- oder Lauchringen garniert
- Quẩy → frittierte Teigstückchen
- Schlangen
- Hunde
- Banh Mi → ein Baguette gefüllt mit Gemüse, Sojasprossen, Fleisch und Salat
- Bun Cha → Schweinefleisch und eine Art Frikadelle, eingelegt in Sauce
- Banh Cuon → vietnamesische Reisnudelbrötchen
- Nem Ran → vietnamesische Frühlingsrolle
- Sommerrollen
Getränke
- Bier
- Ca Phe → Kaffee mit Kondensmilch
- Fruchtsäfte
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Inlandsflugnetz ist gut ausgebaut
- Eisenbahnen, Reisebusse und Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Nutzen Sie die Taxis von bekannten Unternehmen
- Vermittler von Transportdienstleistungen bieten teilweise überhöhte Preise an. Kaufen Sie die Tickets am besten direkt beim Dienstleister
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Zurückhaltende Kleidung ist erwünscht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht mit den europäischen Standards vergleichbar
- In der Hauptstadt gibt es Krankenhäuser, die gut ausgestattet sind
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es existiert noch die Todesstrafe, diese wird auch an Ausländern vollstreckt
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise, diese wird oftmals vom Hotel übernommen.
Hinweis zu E-Zigaretten:
Einfuhr, Besitz und Nutzung von elektronischen Zigaretten o.Ä. und das dazugehörige Equipment sind in Vietnam verboten. Bei Verstoß ist mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen.
China
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Peking |
National- und Amtssprache: | Chinesisch |
Währungscode: | CNY |
Internationale Vorwahl: | +86 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 120 |
Zeitverschiebung: | UTC +8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ I |
Essen
- Die 23 Provinzen Chinas haben alle ihre individuelle regionale Küche
- Üblicherweise werden viele Speisen gleichzeitig bestellt, dabei gibt es keine bestimmte Reihenfolge
- Die Tischkultur Chinas unterscheidet sich von der europäischen; Schmatzen, Schlürfen und Rülpsen ist erlaubt, während Schnäuzen verpönt ist. Auch das Aufessen aller Speisen gehört nicht zum guten Ton, sondern stellt den Gastgeber insofern bloß, dass er sich nicht mehr leisten konnte
- Des Weiteren wird mit Stäbchen gegessen, die man aber nicht in den Reis stecken darf
Landestypische Gerichte
- Peking Ente → über dem Ofen gegart
- Süßsauer-Schweinefleisch
- Gpngbaojiding → gewürfeltes Hühnerfleisch, getrocknete Chili und gesalzene Erdnüsse
- Jiaozi → Teigtaschen mit unterschiedlichen Füllungen
- Frühlingsrollen → frittiert und mit Gemüse und Fleisch gefüllt
- Gebratene Nudeln mit Gemüse und Fleisch
- Feuertopf → Gericht aus Chengdu
- Mapo Doufu → Tofu Gericht mit unterschiedlichen Beilagen
- Huntun/ Wan Tan → Taschen gefüllt mit Fleisch, Gemüse und Pilzen
Getränke
- Shiaoxin → Reiswein
- Chinesischer Wein
- Chinesisches Bier
- Baiju → Schnaps
- Tee
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Sehr gutes Inlandsflugnetz vorhanden
- Gut ausgebautes Eisenbahnnetzwerk
- Moderne U-Bahnen gibt es in großen Städten
- Straßenverbindungen sind weitestgehend gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Schmatzen, Schlürfen und andere Geräusche beim Essen sind Standard. Diese signalisieren, dass es einem schmeckt. Dafür sollte man zum Naseputzen die Toilette vorziehen und dies nicht am Tisch tun
- Auf den Boden zu spucken gilt als völlig normal, da Chinesen glauben, dass das Herunterschlucken von Schleim im Rachen ungesund sei
Trinkgelder
Restaurant: | eher unüblich |
Hotel: | eher unüblich |
Taxi: | eher unüblich |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die Krankenversorgung findet hauptsächlich in den Krankenhäusern statt
- In großen Städten stehen moderne, große Zentren der medizinischen Versorgung zur Verfügung
- Es gibt häufig Sprachbarrieren
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Fotografieren von militärischen Gebäuden ist verboten
- Die Nutzung von VPN Diensten ist verboten und es besteht Risiko der Strafverfolgung
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Reisende zwischen 14 und 70 Jahren müssen an einigen Grenzübergängen ihre Fingerabdrücke erfassen. Dieses Verfahren soll sukzessive an allen Grenzübergängen eingeführt werden.
Transitland
Singapur
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Singapur |
National- und Amtssprache: | Englisch, Malaiisch, Chinesisch, Tamil |
Währungscode: | SGD |
Internationale Vorwahl: | +65 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 995 |
Zeitverschiebung: | UTC +8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G |
Essen
- Die Küche in Singapur ist sehr vielfältig, es gibt nicht nur alle Variationen der asiatischen Küche zu testen, sondern auch Spezialitäten aus Ländern Europas bis Australien
- In Singapur isst man oft unter freiem Himmel
- Das Essen in Singapur ist meist sehr preiswert
Landestypische Gerichte
- Nasi Lemak → in Kokosmilch gekochter klebriger Reis, der in ein Bananenblatt eingewickelt und oft mit Sardinen und Chili ergänzt wird
- Beef Rendang → Rindfleisch mit Kokosmilch und Curry
- Chicken Sambal → pikant gewürztes Hühnchen
- Chilli crab → frischer Krebs mit pikanter Tomatensoße
- Gado gado → Obst- und Gemüsesalat mit Erdnuss-Soße
- Laksa → würzige Nudelsuppe mit Kokosnuss, häufig mit Garnelen oder Hühnchen, Tofu und Sojasprossen
- Ikan assam → Fisch in saurer Tamarindensauce
- Masala Dosa → gefüllter Pfannkuchen mit vegetarischem Curry
Getränke
- Bandung → Milchgetränk mit Rosensirup
- Bubble Tea → süßer, milchiger Tee mit Tapioka-Kügelchen
- Sarsi → lokale Biersorte
- Zuckerrohrsaft
- Teh tarik → Tee mit Kondensmilch, der mehrmals von einer Tasse in die andere gegossen wird, um ihn abzukühlen und einen Milchschaum zu erzeugen
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur sind sehr gut ausgebaut
- Ein dichtes Netzwerk von Bussen, S-Bahn- und U-Bahnlinien steht zur Verfügung
- Taxis und Mietwagen sind verfügbar
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Kosten für Mietwagen, Treibstoff und Parkgebühren sind hoch
- Es gibt ein elektronisches Mautsystem
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei dem Besuch von Tempeln oder Moscheen sollte die Kleidung Arme und Beine bedecken, die Schuhe sollten ausgezogen werden
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- Im privaten Sektor sind die Behandlungen sehr teuer
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Homosexuelle Handlungen sind dem Text des Strafgesetzbuches nach in Singapur nach wie vor strafbar; es hat allerdings schon seit längerem keine Strafverfolgungen mehr gegeben
- In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet
- Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet
- Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22.30 und 7.00 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft auch nicht entsprechend lizenzierte Restaurants/Bars
- Verbot von Kaugummis
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: Bei Ein- und/oder Ausreise werden von jedem Reisenden die Fingerabdrücke digital eingescannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der singapurischen Einwanderungsbehörde unter http://www.ica.gov.sg
Thailand
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Bangkok |
National- und Amtssprache: | Thai |
Währungscode: | THB |
Internationale Vorwahl: | +66 |
Polizei: | 191 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B, Typ C |
Essen
- die thailändische Küche ist frisch und vielseitig
- die Küche ist von der chinesischen, indischen und indonesischen Küche beeinflusst
- Grundnahrungsmittel: Reis
- die Gerichte sind häufig scharf gewürzt
Landestypische Gerichte
- Pad Thai → Nationalgericht
- Khao Phat → gebratener Reis
- Phat Kaphrao → gehacktes Fleisch, das mit Gewürzen und Sojasauce bei großer Hitze im Wok gebraten wird
- Kaeng → verschiedene Thai-Curry Gerichte
- Tom Yam → eine sauer-scharfe Suppe
Getränke
- Leitungswasser sollte man nicht trinken und auch Eiswürfel in Getränken sollte man vermeiden
- Sake → Reiswein
- Bier → es gibt viele einheimische Biersorten
- Kokosnusswasser
- Frische Säfte
- Chai Yen → thailändischer Eistee
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- Taxis und Fähren sind verfügbar
- PKWs und Roller können gemietet werden
- In Bangkok gibt es ein Schnellbahnsystem
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Nach einer Tradition des Hinduismus ergibt sich für jeden Wochentag eine Farbe:
- Montag = gelb
- Dienstag = rosa
- Mittwoch = grün
- Donnerstag = orange
- Freitag = blau
- Samstag = lila
- Sonntag = rot
Trinkgelder
Restaurant: | mindestens 10THB, üblich sind 20 THB |
Hotel: | nicht zwingend, aber wenn dann mindestens 10 THB |
Taxi: | nicht zwingend, aber wenn dann mindestens 10 THB |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In der Hauptstadt und anderen großen Städten ist die medizinische Versorgung gut
- In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung angesehen werden und sind verboten
- Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr
- Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen
- Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten ist verboten
- Drohnen müssen vorab registriert werden, bei Verstoß gegen diese Pflicht gibt es hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen
- An Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot
- Die Einfuhr und der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Kambodscha
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Phnom Penh |
National- und Amtssprache: | Khmer |
Währungscode: | KHR |
Internationale Vorwahl: | +855 |
Polizei: | 117 |
Notarzt: | 119 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ G |
Essen
- Die Küche Kambodschas ist stark von der Küche der Nachbarländer Thailand, Laos und Vietnam beeinflusst
- Gerichte sind meist nicht ganz so scharf gewürzt wie die Gerichte anderer asiatischer Länder
- Gewürzt wird häufig mit Koriander und Zitronengras
- Wichtigstes Nahrungsmittel: Reis
- Gerichte sind vergleichsweise einfach zubereitet, aber sehr lecker
Landestypische Gerichte
- Amok → Nationalgericht, Fischcurry mit Kokoscreme
- Lok Lak → kleine Rindfleischstücke werden in einer Sauce gebraten und über Salatblättern auf einem Zwiebelbett angerichtet
- Omlar Machou Banle → Säuerliche Fischsuppe
- Somlar Machou Bangkang → Säuerliche-scharfe Krabbensuppe
- Sup → Suppe, gibt es in Kambodscha in allen erdenklichen Variationen
- Num Pra Pey Ny → dieses kleine Küchlein besteht aus fruchtigem Klebereis
Getränke
- Grüner & gelber Tee
- Säfte
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist unzureichend
- Busse, Eisenbahnen und Boote sind vorhanden, entsprechen aber meist nicht den europäischen Sicherheitsstandards
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,1
- In einigen Landesteilen ist Ausländern das Fahren von Motorrädern verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Es besteht Helmpflicht auf Motorrädern, bei Motorradtaxis ist nicht immer ein Helm für den Gast vorhanden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In politischen Gesprächen ist Diplomatie angebracht
- Frauen sollten Kleidung tragen, die ihren Körper bedeckt
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD Zimmerservice: 1-2 USD |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht auf europäischem Standard
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Nutzung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen verboten. Des Weiteren sollte man keinen Drohnenflug über militärischen Gebäuden und in Flughafennähe vornehmen
- Die Entwendung von Kulturgütern ist strengstens verboten
- Vermeiden Sie kritische Äußerungen gegenüber der Monarchie, auch in sozialen Medien
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es sollte darauf geachtet werden, dass der Einreisestempel bei der Einreise gemacht wird
Vietnam
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Hanoi |
National- und Amtssprache: | Vietnamesisch |
Währungscode: | VND |
Internationale Vorwahl: | +84 |
Polizei: | 113 |
Notarzt: | 115 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ G |
Essen
- Grundnahrungsmittel: Reis
- Viele verschiedene Früchte: Ananas, Erdbeeren, Mangos, Drachenfrucht, Rambutan u. v. m.
Landestypische Gerichte
- Phở → Suppe aus Brühe, Reisnudeln, Rind- oder Hühnerfleisch, mit Zwiebel- oder Lauchringen garniert
- Quẩy → frittierte Teigstückchen
- Schlangen
- Hunde
- Banh Mi → ein Baguette gefüllt mit Gemüse, Sojasprossen, Fleisch und Salat
- Bun Cha → Schweinefleisch und eine Art Frikadelle, eingelegt in Sauce
- Banh Cuon → vietnamesische Reisnudelbrötchen
- Nem Ran → vietnamesische Frühlingsrolle
- Sommerrollen
Getränke
- Bier
- Ca Phe → Kaffee mit Kondensmilch
- Fruchtsäfte
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Inlandsflugnetz ist gut ausgebaut
- Eisenbahnen, Reisebusse und Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Nutzen Sie die Taxis von bekannten Unternehmen
- Vermittler von Transportdienstleistungen bieten teilweise überhöhte Preise an. Kaufen Sie die Tickets am besten direkt beim Dienstleister
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Zurückhaltende Kleidung ist erwünscht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht mit den europäischen Standards vergleichbar
- In der Hauptstadt gibt es Krankenhäuser, die gut ausgestattet sind
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es existiert noch die Todesstrafe, diese wird auch an Ausländern vollstreckt
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise, diese wird oftmals vom Hotel übernommen.
Hinweis zu E-Zigaretten:
Einfuhr, Besitz und Nutzung von elektronischen Zigaretten o.Ä. und das dazugehörige Equipment sind in Vietnam verboten. Bei Verstoß ist mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen.
China
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Peking |
National- und Amtssprache: | Chinesisch |
Währungscode: | CNY |
Internationale Vorwahl: | +86 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 120 |
Zeitverschiebung: | UTC +8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ I |
Essen
- Die 23 Provinzen Chinas haben alle ihre individuelle regionale Küche
- Üblicherweise werden viele Speisen gleichzeitig bestellt, dabei gibt es keine bestimmte Reihenfolge
- Die Tischkultur Chinas unterscheidet sich von der europäischen; Schmatzen, Schlürfen und Rülpsen ist erlaubt, während Schnäuzen verpönt ist. Auch das Aufessen aller Speisen gehört nicht zum guten Ton, sondern stellt den Gastgeber insofern bloß, dass er sich nicht mehr leisten konnte
- Des Weiteren wird mit Stäbchen gegessen, die man aber nicht in den Reis stecken darf
Landestypische Gerichte
- Peking Ente → über dem Ofen gegart
- Süßsauer-Schweinefleisch
- Gpngbaojiding → gewürfeltes Hühnerfleisch, getrocknete Chili und gesalzene Erdnüsse
- Jiaozi → Teigtaschen mit unterschiedlichen Füllungen
- Frühlingsrollen → frittiert und mit Gemüse und Fleisch gefüllt
- Gebratene Nudeln mit Gemüse und Fleisch
- Feuertopf → Gericht aus Chengdu
- Mapo Doufu → Tofu Gericht mit unterschiedlichen Beilagen
- Huntun/ Wan Tan → Taschen gefüllt mit Fleisch, Gemüse und Pilzen
Getränke
- Shiaoxin → Reiswein
- Chinesischer Wein
- Chinesisches Bier
- Baiju → Schnaps
- Tee
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Sehr gutes Inlandsflugnetz vorhanden
- Gut ausgebautes Eisenbahnnetzwerk
- Moderne U-Bahnen gibt es in großen Städten
- Straßenverbindungen sind weitestgehend gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Schmatzen, Schlürfen und andere Geräusche beim Essen sind Standard. Diese signalisieren, dass es einem schmeckt. Dafür sollte man zum Naseputzen die Toilette vorziehen und dies nicht am Tisch tun
- Auf den Boden zu spucken gilt als völlig normal, da Chinesen glauben, dass das Herunterschlucken von Schleim im Rachen ungesund sei
Trinkgelder
Restaurant: | eher unüblich |
Hotel: | eher unüblich |
Taxi: | eher unüblich |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die Krankenversorgung findet hauptsächlich in den Krankenhäusern statt
- In großen Städten stehen moderne, große Zentren der medizinischen Versorgung zur Verfügung
- Es gibt häufig Sprachbarrieren
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Fotografieren von militärischen Gebäuden ist verboten
- Die Nutzung von VPN Diensten ist verboten und es besteht Risiko der Strafverfolgung
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Reisende zwischen 14 und 70 Jahren müssen an einigen Grenzübergängen ihre Fingerabdrücke erfassen. Dieses Verfahren soll sukzessive an allen Grenzübergängen eingeführt werden.
Ausflugsland
Singapur
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Singapur |
National- und Amtssprache: | Englisch, Malaiisch, Chinesisch, Tamil |
Währungscode: | SGD |
Internationale Vorwahl: | +65 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 995 |
Zeitverschiebung: | UTC +8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G |
Essen
- Die Küche in Singapur ist sehr vielfältig, es gibt nicht nur alle Variationen der asiatischen Küche zu testen, sondern auch Spezialitäten aus Ländern Europas bis Australien
- In Singapur isst man oft unter freiem Himmel
- Das Essen in Singapur ist meist sehr preiswert
Landestypische Gerichte
- Nasi Lemak → in Kokosmilch gekochter klebriger Reis, der in ein Bananenblatt eingewickelt und oft mit Sardinen und Chili ergänzt wird
- Beef Rendang → Rindfleisch mit Kokosmilch und Curry
- Chicken Sambal → pikant gewürztes Hühnchen
- Chilli crab → frischer Krebs mit pikanter Tomatensoße
- Gado gado → Obst- und Gemüsesalat mit Erdnuss-Soße
- Laksa → würzige Nudelsuppe mit Kokosnuss, häufig mit Garnelen oder Hühnchen, Tofu und Sojasprossen
- Ikan assam → Fisch in saurer Tamarindensauce
- Masala Dosa → gefüllter Pfannkuchen mit vegetarischem Curry
Getränke
- Bandung → Milchgetränk mit Rosensirup
- Bubble Tea → süßer, milchiger Tee mit Tapioka-Kügelchen
- Sarsi → lokale Biersorte
- Zuckerrohrsaft
- Teh tarik → Tee mit Kondensmilch, der mehrmals von einer Tasse in die andere gegossen wird, um ihn abzukühlen und einen Milchschaum zu erzeugen
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur sind sehr gut ausgebaut
- Ein dichtes Netzwerk von Bussen, S-Bahn- und U-Bahnlinien steht zur Verfügung
- Taxis und Mietwagen sind verfügbar
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Kosten für Mietwagen, Treibstoff und Parkgebühren sind hoch
- Es gibt ein elektronisches Mautsystem
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei dem Besuch von Tempeln oder Moscheen sollte die Kleidung Arme und Beine bedecken, die Schuhe sollten ausgezogen werden
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
- Im privaten Sektor sind die Behandlungen sehr teuer
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Homosexuelle Handlungen sind dem Text des Strafgesetzbuches nach in Singapur nach wie vor strafbar; es hat allerdings schon seit längerem keine Strafverfolgungen mehr gegeben
- In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet
- Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet
- Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22.30 und 7.00 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft auch nicht entsprechend lizenzierte Restaurants/Bars
- Verbot von Kaugummis
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: Bei Ein- und/oder Ausreise werden von jedem Reisenden die Fingerabdrücke digital eingescannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der singapurischen Einwanderungsbehörde unter http://www.ica.gov.sg
Thailand
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Bangkok |
National- und Amtssprache: | Thai |
Währungscode: | THB |
Internationale Vorwahl: | +66 |
Polizei: | 191 |
Notarzt: | 911 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ B, Typ C |
Essen
- die thailändische Küche ist frisch und vielseitig
- die Küche ist von der chinesischen, indischen und indonesischen Küche beeinflusst
- Grundnahrungsmittel: Reis
- die Gerichte sind häufig scharf gewürzt
Landestypische Gerichte
- Pad Thai → Nationalgericht
- Khao Phat → gebratener Reis
- Phat Kaphrao → gehacktes Fleisch, das mit Gewürzen und Sojasauce bei großer Hitze im Wok gebraten wird
- Kaeng → verschiedene Thai-Curry Gerichte
- Tom Yam → eine sauer-scharfe Suppe
Getränke
- Leitungswasser sollte man nicht trinken und auch Eiswürfel in Getränken sollte man vermeiden
- Sake → Reiswein
- Bier → es gibt viele einheimische Biersorten
- Kokosnusswasser
- Frische Säfte
- Chai Yen → thailändischer Eistee
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Eisenbahn- und Busverbindungen stehen zur Verfügung
- Taxis und Fähren sind verfügbar
- PKWs und Roller können gemietet werden
- In Bangkok gibt es ein Schnellbahnsystem
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Nach einer Tradition des Hinduismus ergibt sich für jeden Wochentag eine Farbe:
- Montag = gelb
- Dienstag = rosa
- Mittwoch = grün
- Donnerstag = orange
- Freitag = blau
- Samstag = lila
- Sonntag = rot
Trinkgelder
Restaurant: | mindestens 10THB, üblich sind 20 THB |
Hotel: | nicht zwingend, aber wenn dann mindestens 10 THB |
Taxi: | nicht zwingend, aber wenn dann mindestens 10 THB |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In der Hauptstadt und anderen großen Städten ist die medizinische Versorgung gut
- In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung angesehen werden und sind verboten
- Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr
- Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen
- Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden
- Das Fotografieren von militärischen Personen und Objekten ist verboten
- Drohnen müssen vorab registriert werden, bei Verstoß gegen diese Pflicht gibt es hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen
- An Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot
- Die Einfuhr und der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten ist verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Kambodscha
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Phnom Penh |
National- und Amtssprache: | Khmer |
Währungscode: | KHR |
Internationale Vorwahl: | +855 |
Polizei: | 117 |
Notarzt: | 119 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ G |
Essen
- Die Küche Kambodschas ist stark von der Küche der Nachbarländer Thailand, Laos und Vietnam beeinflusst
- Gerichte sind meist nicht ganz so scharf gewürzt wie die Gerichte anderer asiatischer Länder
- Gewürzt wird häufig mit Koriander und Zitronengras
- Wichtigstes Nahrungsmittel: Reis
- Gerichte sind vergleichsweise einfach zubereitet, aber sehr lecker
Landestypische Gerichte
- Amok → Nationalgericht, Fischcurry mit Kokoscreme
- Lok Lak → kleine Rindfleischstücke werden in einer Sauce gebraten und über Salatblättern auf einem Zwiebelbett angerichtet
- Omlar Machou Banle → Säuerliche Fischsuppe
- Somlar Machou Bangkang → Säuerliche-scharfe Krabbensuppe
- Sup → Suppe, gibt es in Kambodscha in allen erdenklichen Variationen
- Num Pra Pey Ny → dieses kleine Küchlein besteht aus fruchtigem Klebereis
Getränke
- Grüner & gelber Tee
- Säfte
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die Infrastruktur ist unzureichend
- Busse, Eisenbahnen und Boote sind vorhanden, entsprechen aber meist nicht den europäischen Sicherheitsstandards
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,1
- In einigen Landesteilen ist Ausländern das Fahren von Motorrädern verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort
- Es besteht Helmpflicht auf Motorrädern, bei Motorradtaxis ist nicht immer ein Helm für den Gast vorhanden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In politischen Gesprächen ist Diplomatie angebracht
- Frauen sollten Kleidung tragen, die ihren Körper bedeckt
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD Zimmerservice: 1-2 USD |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht auf europäischem Standard
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Nutzung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen verboten. Des Weiteren sollte man keinen Drohnenflug über militärischen Gebäuden und in Flughafennähe vornehmen
- Die Entwendung von Kulturgütern ist strengstens verboten
- Vermeiden Sie kritische Äußerungen gegenüber der Monarchie, auch in sozialen Medien
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es sollte darauf geachtet werden, dass der Einreisestempel bei der Einreise gemacht wird
Vietnam
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Hanoi |
National- und Amtssprache: | Vietnamesisch |
Währungscode: | VND |
Internationale Vorwahl: | +84 |
Polizei: | 113 |
Notarzt: | 115 |
Zeitverschiebung: | UTC +7 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ G |
Essen
- Grundnahrungsmittel: Reis
- Viele verschiedene Früchte: Ananas, Erdbeeren, Mangos, Drachenfrucht, Rambutan u. v. m.
Landestypische Gerichte
- Phở → Suppe aus Brühe, Reisnudeln, Rind- oder Hühnerfleisch, mit Zwiebel- oder Lauchringen garniert
- Quẩy → frittierte Teigstückchen
- Schlangen
- Hunde
- Banh Mi → ein Baguette gefüllt mit Gemüse, Sojasprossen, Fleisch und Salat
- Bun Cha → Schweinefleisch und eine Art Frikadelle, eingelegt in Sauce
- Banh Cuon → vietnamesische Reisnudelbrötchen
- Nem Ran → vietnamesische Frühlingsrolle
- Sommerrollen
Getränke
- Bier
- Ca Phe → Kaffee mit Kondensmilch
- Fruchtsäfte
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Inlandsflugnetz ist gut ausgebaut
- Eisenbahnen, Reisebusse und Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Nutzen Sie die Taxis von bekannten Unternehmen
- Vermittler von Transportdienstleistungen bieten teilweise überhöhte Preise an. Kaufen Sie die Tickets am besten direkt beim Dienstleister
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Zurückhaltende Kleidung ist erwünscht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | Runden Sie auf |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist nicht mit den europäischen Standards vergleichbar
- In der Hauptstadt gibt es Krankenhäuser, die gut ausgestattet sind
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Es existiert noch die Todesstrafe, diese wird auch an Ausländern vollstreckt
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise, diese wird oftmals vom Hotel übernommen.
Hinweis zu E-Zigaretten:
Einfuhr, Besitz und Nutzung von elektronischen Zigaretten o.Ä. und das dazugehörige Equipment sind in Vietnam verboten. Bei Verstoß ist mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen.
China
Kontinent: | Asien |
Hauptstadt: | Peking |
National- und Amtssprache: | Chinesisch |
Währungscode: | CNY |
Internationale Vorwahl: | +86 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 120 |
Zeitverschiebung: | UTC +8 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ A, Typ C, Typ I |
Essen
- Die 23 Provinzen Chinas haben alle ihre individuelle regionale Küche
- Üblicherweise werden viele Speisen gleichzeitig bestellt, dabei gibt es keine bestimmte Reihenfolge
- Die Tischkultur Chinas unterscheidet sich von der europäischen; Schmatzen, Schlürfen und Rülpsen ist erlaubt, während Schnäuzen verpönt ist. Auch das Aufessen aller Speisen gehört nicht zum guten Ton, sondern stellt den Gastgeber insofern bloß, dass er sich nicht mehr leisten konnte
- Des Weiteren wird mit Stäbchen gegessen, die man aber nicht in den Reis stecken darf
Landestypische Gerichte
- Peking Ente → über dem Ofen gegart
- Süßsauer-Schweinefleisch
- Gpngbaojiding → gewürfeltes Hühnerfleisch, getrocknete Chili und gesalzene Erdnüsse
- Jiaozi → Teigtaschen mit unterschiedlichen Füllungen
- Frühlingsrollen → frittiert und mit Gemüse und Fleisch gefüllt
- Gebratene Nudeln mit Gemüse und Fleisch
- Feuertopf → Gericht aus Chengdu
- Mapo Doufu → Tofu Gericht mit unterschiedlichen Beilagen
- Huntun/ Wan Tan → Taschen gefüllt mit Fleisch, Gemüse und Pilzen
Getränke
- Shiaoxin → Reiswein
- Chinesischer Wein
- Chinesisches Bier
- Baiju → Schnaps
- Tee
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Sehr gutes Inlandsflugnetz vorhanden
- Gut ausgebautes Eisenbahnnetzwerk
- Moderne U-Bahnen gibt es in großen Städten
- Straßenverbindungen sind weitestgehend gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Schmatzen, Schlürfen und andere Geräusche beim Essen sind Standard. Diese signalisieren, dass es einem schmeckt. Dafür sollte man zum Naseputzen die Toilette vorziehen und dies nicht am Tisch tun
- Auf den Boden zu spucken gilt als völlig normal, da Chinesen glauben, dass das Herunterschlucken von Schleim im Rachen ungesund sei
Trinkgelder
Restaurant: | eher unüblich |
Hotel: | eher unüblich |
Taxi: | eher unüblich |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die Krankenversorgung findet hauptsächlich in den Krankenhäusern statt
- In großen Städten stehen moderne, große Zentren der medizinischen Versorgung zur Verfügung
- Es gibt häufig Sprachbarrieren
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Fotografieren von militärischen Gebäuden ist verboten
- Die Nutzung von VPN Diensten ist verboten und es besteht Risiko der Strafverfolgung
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Reisende zwischen 14 und 70 Jahren müssen an einigen Grenzübergängen ihre Fingerabdrücke erfassen. Dieses Verfahren soll sukzessive an allen Grenzübergängen eingeführt werden.
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Einreise Kambodscha:
Zur Einreise nach Kambodscha ist ein gültiger Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt 30 Tage ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt.
Das Visum kann als E-Visum beantragt werden. Die Beantragung übernimmt sz-Reisen für Sie.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Visumbeschaffung durch sz-Reisen:
Für diese Reise besteht Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige.
Sollten Sie den Service der Visumbeschaffung durch sz-Reisen wünschen, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Ihnen werden ca. 10 - 8 Wochen vor Reiseantritt die notwendigen Formulare zugesandt. Bitte halten Sie ab diesem Zeitpunkt Ihren Reisepass bzw. ein Farbkopie und 1 biometrisches Passfoto zur Abgabe bereit. Den Reisepass mit eingeklebtem Visum bzw. das elektronische Visum erhalten Sie ca. 14 Tage vor Abreise mit den Reiseunterlagen oder direkt vom Reiseleiter am Abreisetag zurück. Eine Visumsbeantragung 8 bis 4 Wochen vor Reisebeginn ist nur noch auf Anfrage und mit Aufpreis möglich. Unter 4 Wochen bis zum Reisebeginn ist die Beschaffung nicht mehr möglich.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
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