Silvesterkreuzfahrt durch Holland und Belgien

Guildenhäuser in Antwerpen
Guildenhäuser in Antwerpen ©Silvan - adobe stock
Gent bei Nacht
Gent bei Nacht ©rudi1976, AdobeStock
Strasse in Gent
Strasse in Gent ©adisa - adobe stock
Düsseldorf
Düsseldorf ©Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH
Lateinschule Nijmegen
Lateinschule Nijmegen ©Christian Müller, AdobeStock
Guildenhäuser in Antwerpen
Gent bei Nacht
Strasse in Gent
Düsseldorf
Lateinschule Nijmegen
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MS SE-MANON

Transfer ab/an Haustür
Silvesterabend in Antwerpen

ab 1899 €
Buchungscode: DE-DU20
Icon: Kreuzfahrt Icon: Haustürtransfer

MS SE-MANON

Transfer ab/an Haustür
Silvesterabend in Antwerpen

ab 1899 €
Buchungscode: DE-DU20

Eine Flusskreuzfahrt über den Jahreswechsel ist perfekt, um die schönen aber manchmal auch anstrengenden Weihnachtstage hinter sich zu lassen und ganz ohne Hektik in das neue Jahr zu starten. Passieren Sie zwischen den Jahren Deutschland, Holland und Belgien und lernen Sie charmante Städte und lebendige Metropolen entlang Ihrer Reiseroute kennen. Die Silvesternacht verbringen Sie in der belgischen Stadt Antwerpen.

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Düsseldorf17:00

Busanreise und Einschiffung ab 16.00 Uhr 

2. Tag:

Rotterdam-Schiedam07:0015:00

Stadtrundfahrt mit Hafenbesuch (55 € p.P.)

3. Tag:

Gent07:00

Transfer nach Brügge und Stadtrundgang mit Grachtenfahrt (60 € p.P.) Lichtspaziergang inkl. Transfer (50 € p.P.)

4. Tag:

Gent04:00
Antwerpen13:00

Silvesterabend an Bord

5. Tag:

Antwerpen18:00

Stadtrundgang inkl. Transfer (35 € p.P.)

6. Tag:

Nijmegen08:0018:00

Stadtrundgang (20 € p.P.)   Brauereiführung inkl. Verkostung (30 € p.P.)

7. Tag:

Düsseldorf05:00

Ausschiffung ab 09.00 Uhr

Hinweise

Fahrplan und Routenänderungen vorbehalten!

Für diese Reise bieten wir Ihnen ein Ausflugspaket an, welches alle Ausflüge beinhaltet. Ihre Ersparnis bei Buchung des Pakets beträgt 30 € p.P. im Vergleich zur Buchung der Einzelausflüge (nur vorab buchbar!).

ab 1899 
DE-DU20

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Silvesterkreuzfahrt durch Holland und Belgien
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25

Termine

    Zusatzoptionen:

    • 3,00 € p.P. WeltbewuSZt - freiwilliger Klima- & Zukunftsbeitrag
    • 220,00 € p.P. MS SE Manon: Ausflugspaket

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung 

  • Transfer zum/vom Schiff
  • Einschiffung in Düsseldorf
  • Ausschiffung in Düsseldorf

sz-Reisen PLUS

  • sz-Reisebegleitung auf An- und Abreise (ab 25 TN) 

Kabine & Verpflegung

  • 6 Übernachtungen in der gebuchten Kabinenkategorie in Außenkabinen mit Dusche/WC
  • All-Inclusive-Verpflegung an Bord: 6 x Frühstück, 5 x 4-Gang-Mittagessen, 5 x Nachmittagskaffee/-tee mit Gebäck, 
    5 x 4-Gang-Abendessen, 1 x Silvester-Gala-Dinner mit 5-Gang-Menü, 6 x kleiner Mitternachtssnack
  • Getränkepaket: Hauswein, Bier vom Fass, alkoholfreies Bier, Softdrinks, Säfte, Kaffee/Tee und Mineralwasser von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • 1 x Willkommens-Sekt

Zusätzlich inklusive

  • Alle Hafen- & Passagiergebühren
  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Nutzung der Bordeinrichtung
  • Teilnahme an Bordveranstaltungen
  • Deutsch sprechechende Bordreiseleitung
  • Bordmusiker
ab 1899 
DE-DU20

MS SE-Manon

Auf MS SE-MANON gibt es für Sie beste Aussichten. Im Restaurant mit Panoramaaussicht auf die vorbeiziehende Landschaft wird für Ihr leibliches Wohl gesorgt oder Sie lassen den Tag im Salon bei entspannter Musik und einem Glas Wein Revue passieren. Eine kleine Sauna, ein Whirlpool und komfortable Ruheliegen sorgen für Entspannung. Für Ausdauer- und Fitnesstraining stehen zudem Cardiogeräte zur Verfügung.

Das Mittel- und Oberdeck sind per Fahrstuhl zu erreichen! Alle 75 Kabinen (ca. 14 m²) sind Außen-kabinen und komfortabel mit Hotelbetten einge-richtet. Diese verfügen über Dusche/WC, SAT-TV, Safe, Föhn, Haustelefon, Minibar und eine individuell regulierbare Klimaanlage.

Oberdeck: Die Kabinen verfügen über einen französischen Balkon. 
Mitteldeck: Die großen Panorama-Fenster lassen sich öffnen. 
Hauptdeck: Die kleinen Fenster lassen sich nicht öffnen und haben eine Höhe von ca. 40 cm.
 

MS SE-Manon Schiff
MS SE-Manon ©SE-Tours GmbH
MS SE-Manon Schiff
Kabinenbeispiel ©SE-Tours GmbH
MS SE-MANON Schiff
MS SE-MANON ©SE-Tours GmbH
Bar
Bar ©SE-Tours GmbH
Mitteldeck
Mitteldeck ©SE-Tours GmbH
MS SE-Manon, Kabinenbeispiel Oberdeck
Kabinenbeispiel Oberdeck ©SE-Tours GmbH
Pool
Pool ©SE-Tours GmbH
Restaurant
Restaurant ©SE-Tours GmbH
Sonnendeck
Sonnendeck ©SE-Tours GmbH
Sonnendeck
Sonnendeck ©SE-Tours GmbH
Hauptdeck
Hauptdeck ©SE-Tours GmbH
MS SE-Manon Schiff
MS SE-Manon Schiff
MS SE-MANON Schiff
Bar
Mitteldeck
MS SE-Manon, Kabinenbeispiel Oberdeck
Pool
Restaurant
Sonnendeck
Sonnendeck
Hauptdeck
ab 1899 
DE-DU20

Zielland

Niederlande

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Amsterdam
National- und Amtssprache: Niederländisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +31
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst 
  • Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse 

Landestypische Gerichte:

  • Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert 
  • Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
  • Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt 
  • Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert 
  • Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst 
  • Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge 
  • Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch 
  • Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding 
  • Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen 

Getränke

  • Jenever → einheimischer Gin 
  • Heineke und Amstel → einheimische Biersorten 
  • Advocaat → einheimischer Eierlikör 
  • Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Hotel: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Taxi: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Belgien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Brüssel
National- und Amtssprache: Niederländisch, Französisch, Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +32
Polizei: 100
Notarzt: 100
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ E, Typ F

Essen

  • Einflüsse der französischen Küche
  • Viele ausgezeichnete Restaurants und Cafés
  • Aber auch viele Streetfood Stände
  • Belgische Schokolade → ist berühmt und Schokoladenfabriken/das Kakaomuseum können besichtigt werden
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Wild, Meeresfrüchte, Butter, Sahne, belgische Schokolade

Landestypische Gerichte

  • Moules-frites → Miesmuscheln mit Pommes frites
  • Waffeln aller Art
  • Stoemp → Kartoffelpüree mit Karotten und Lauch, dazu wahlweise Bratwurst oder Blutwurst
  • Carbonnade Flamande → Rindfleisch geschmort in Bier mit Zwiebeln, Senf und Gewürzen, dazu Pommes oder Stoemp
  • Spekulatius → National-Keks

Getränke

  • Belgien ist für seine Brauereien und die damit zusammenhängende Vielzahl an Bieren bekannt
  • Brauereibesuche mit Bierproben sind möglich
  • Belgisches Bier
  • Kriek → Bier mit Fruchtauszug, z. B. Kirsche
  • Duvel → hochprozentiger Schnaps

Infrastruktur

  • Sehr gutes Eisenbahnnetz vorhanden
  • Sehr gute Busverbindungen vorhanden
  • Sehr gut ausgebautes Autobahnnetz
  • E-Roller können per App als Transportmittel genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Man sollte sich informieren, welche Sprache man in welchem Teil des Landes spricht
  • Allerdings sprechen viele Einwohner mit Besuchern lieber Englisch als ihre eigene Sprache
  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, die persönlichere Form der begrüßung ist ein Kuss auf beide Wangen
  • Gastgeber freuen sich über kleine Geschenke wie Blumen
  • Zu Beginn einer Mahlzeit wünscht man sich einen "Guten Appetit/bon appetit/eet smakelijk"

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 EUR por Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 EUR pro Tag

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Niederlande

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Amsterdam
National- und Amtssprache: Niederländisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +31
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst 
  • Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse 

Landestypische Gerichte:

  • Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert 
  • Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
  • Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt 
  • Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert 
  • Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst 
  • Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge 
  • Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch 
  • Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding 
  • Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen 

Getränke

  • Jenever → einheimischer Gin 
  • Heineke und Amstel → einheimische Biersorten 
  • Advocaat → einheimischer Eierlikör 
  • Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Hotel: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%
Taxi: Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
  • Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
  • Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Belgien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Brüssel
National- und Amtssprache: Niederländisch, Französisch, Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +32
Polizei: 100
Notarzt: 100
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ E, Typ F

Essen

  • Einflüsse der französischen Küche
  • Viele ausgezeichnete Restaurants und Cafés
  • Aber auch viele Streetfood Stände
  • Belgische Schokolade → ist berühmt und Schokoladenfabriken/das Kakaomuseum können besichtigt werden
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Wild, Meeresfrüchte, Butter, Sahne, belgische Schokolade

Landestypische Gerichte

  • Moules-frites → Miesmuscheln mit Pommes frites
  • Waffeln aller Art
  • Stoemp → Kartoffelpüree mit Karotten und Lauch, dazu wahlweise Bratwurst oder Blutwurst
  • Carbonnade Flamande → Rindfleisch geschmort in Bier mit Zwiebeln, Senf und Gewürzen, dazu Pommes oder Stoemp
  • Spekulatius → National-Keks

Getränke

  • Belgien ist für seine Brauereien und die damit zusammenhängende Vielzahl an Bieren bekannt
  • Brauereibesuche mit Bierproben sind möglich
  • Belgisches Bier
  • Kriek → Bier mit Fruchtauszug, z. B. Kirsche
  • Duvel → hochprozentiger Schnaps

Infrastruktur

  • Sehr gutes Eisenbahnnetz vorhanden
  • Sehr gute Busverbindungen vorhanden
  • Sehr gut ausgebautes Autobahnnetz
  • E-Roller können per App als Transportmittel genutzt werden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Man sollte sich informieren, welche Sprache man in welchem Teil des Landes spricht
  • Allerdings sprechen viele Einwohner mit Besuchern lieber Englisch als ihre eigene Sprache
  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, die persönlichere Form der begrüßung ist ein Kuss auf beide Wangen
  • Gastgeber freuen sich über kleine Geschenke wie Blumen
  • Zu Beginn einer Mahlzeit wünscht man sich einen "Guten Appetit/bon appetit/eet smakelijk"

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 EUR por Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 EUR pro Tag

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

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 Länder-Information
ab 1899 
DE-DU20

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:

Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese Reise bezieht sich ausschließlich auf den Transfer. Die Durchführung der reinen Kreuzfahrtstrecke ist generell gesichert. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Transfer bis/ab Hafen mit einem Kleinbus durchzuführen, einen Kooperationspartner zu beauftragen oder ggf. eine Bahnan- und Abreise für Sie zu arrangieren.
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Gut zu Fuß:

Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge. 

Kreuzfahrten mit SE-TOURS

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter SE-TOURS zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von SE-TOURS.

 

ab 1899 
DE-DU20

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