Oosterdam: Faszination Südamerika

Zuckerhut Seilbahn Rio de Janeiro
Zuckerhut Seilbahn Rio de Janeiro ©f11photo, AdobeStock
Ihre Reiseroute
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Copacabana Beach und Ipanema beach in Rio de Janeiro
Copacabana Beach und Ipanema beach in Rio de Janeiro ©f11photo, AdobeStock
Copacabana
Copacabana ©Ekaterina - adobe stock
Rio de Janeiro
Rio de Janeiro ©marchello74, AdobeStock
Sambatänzerin
Sambatänzerin ©patronestaff, stock.adobe.com
Iguazu Wasserfälle
Iguazu Wasserfälle ©Thiago Trevisan, AdobeStock
Tucan im Iguazu Nationalpark
Tucan im Iguazu Nationalpark ©Tobias, AdobeStock
Montevideo in Uruguay
Montevideo in Uruguay ©Paul James Bannerman, AdobeStock
Zwei Pinguine auf dem Weg zum Meer
Zwei Pinguine auf dem Weg zum Meer ©Sergii Broshevan, 123rf.com
Buenos Aires
Buenos Aires ©Anibal Trejo - Fotolia.com
Tierra del Fuego National Park
Tierra del Fuego National Park ©Diego Grandi, 123rf.com
Blick auf Ushuaia
Blick auf Ushuaia ©Jesse Kraft, 123rf.com
Bunte Häuser in La Boca in Buenos Aires
Bunte Häuser in La Boca in Buenos Aires ©Luis, AdobeStock
Laguna del Inka in Chile
Laguna del Inka in Chile ©Jesiel, AdobeStock
Nationalpark Torres del Paine in Chile
Nationalpark Torres del Paine in Chile ©Alexandr, AdobeStock
Saltos del Petrohué in Chile
Saltos del Petrohué in Chile ©Mona, AdobeStock
Beagle Channel mit Gletscher
Beagle Channel mit Gletscher ©Tamme Wichmann, AdobeStock
Santiago Skyline Chile
Santiago Skyline Chile ©Mariana Ianovska, AdobeStock
Zuckerhut Seilbahn Rio de Janeiro
Ihre Reiseroute
Copacabana Beach und Ipanema beach in Rio de Janeiro
Copacabana
Rio de Janeiro
Sambatänzerin
Iguazu Wasserfälle
Tucan im Iguazu Nationalpark
Montevideo in Uruguay
Zwei Pinguine auf dem Weg zum Meer
Buenos Aires
Tierra del Fuego National Park
Blick auf Ushuaia
Bunte Häuser in La Boca in Buenos Aires
Laguna del Inka in Chile
Nationalpark Torres del Paine in Chile
Saltos del Petrohué in Chile
Beagle Channel mit Gletscher
Santiago Skyline Chile
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OOSTERDAM

  • Vorprogramm mit Rio de Janeiro, Foz do Iguaçu und Buenos Aires inkl.
  • Nachprogramm mit Santiago de Chile inkl.
  • sz-Reisebegleitung inkl.
ab 7149 €
Buchungscode: BR-RI02
Icon: Kreuzfahrt Icon: Haustürtransfer

OOSTERDAM

  • Vorprogramm mit Rio de Janeiro, Foz do Iguaçu und Buenos Aires inkl.
  • Nachprogramm mit Santiago de Chile inkl.
  • sz-Reisebegleitung inkl.
ab 7149 €
Buchungscode: BR-RI02

Exotisch, faszinierend und einmalig, dass ist Südamerika. Angefangen in der Weltstadt Rio de Janeiro mit ihren beeindruckenden Bergen, Regenwäldern und schneeweißen Stränden über die tosenden Wassermassen der Iguazú-Wasserfälle, die Weltstadt Buenos Aires; das noch etwas unbekanntere Montevideo und die moderne Millionenstadt Santiago de Chile spannt sich der Bogen dieser Reise. Ein absolutes Highlight sind auch die Schifffahrt um Kap Horn, der Besuch der Falklandinseln und die Gletscherpassage. Bei Landgängen haben Sie die Möglichkeit, die vielfältige Natur u.a. im berühmten Torres del Paine Nationalpark kennen zu lernen. Es warten Pinguine ebenso auf Entdeckung, wie Condore und Alpacas. Und auch wer gerne einen Wein trinkt oder einmal erleben möchte, wie das Leben auf einer Estancia abläuft, ist auf dieser Reise genau richtig.

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1.-2. Tag:

Rio de Janeiro

Anreise; Flug nach Rio de Janeiro; Hoteltransfer; Übernachtung im 4*-Hotel Windsor Excelsior Copacabana in Rio de Janeiro inkl.

3. Tag:

Rio de Janeiro
Sie gehen auf einen 4-stündigen Ausflug zum Zuckerhut. Dieser beginnt mit einer Busfahrt durch das Copacabana-Viertel bis zur Urca-Stadion. Von hier fahren Sie mit zwei Seilbahnen via Morro da Urca zum Gipfel des Zuckerhuts. In der Seilbahn genießen Sie einen 360°-Blick auf Rio bis hin zum offenen Meer und die Guanabara-Bucht. Anschließend haben Sie Freizeit für einen Besuch der Copacabana. Der Tag wird abgeschlossen mit einer nächtlichen Stadtrundfahrt mit Besuch der Roxy Dinner Show, Rios führendem Veranstaltungsort der Spitzenklasse. Die Roxy Dinner Show bietet eine bemerkenswerte Mischung aus feinem Essen und kulturellem Erleben. Genießen Sie ein Menü des preisgekrönten Küchenchefs Danilo Parah mit brasilianischen Aromen, die mit einer Mischung aus Eleganz und Innovation präsentiert werden. Umrahmt wird das essen von den Klängen einer Band, die klassische Bossa-Nova-Musik spielt. Lassen Sie sich von einer dynamischen Darbietung fesseln, die die reiche kulturelle Vielfalt Brasiliens durch Musik, Tanz, Poesie und visuelle Kunst feiert. Die Show verfügt über einen atemberaubenden 4K-LED-Bildschirm und interaktive Elemente, die ein fesselndes und mitreißendes Erlebnis garantieren.

4. Tag:

Rio de Janeiro - Flug nach Iguazú
Per Bus geht es in den Stadtteil Cosme Velho. Hier besteigen Sie die Zahnradbahn, welche Sie durch den üppigen Tijuca-Wald auf den Corcovado-Hügel bringt. Oben angekommen, bewundern Sie die bekannte Christusstatue und können von einem der privilegiertesten Aussichtspunkte Rio de Janeiros den Panoramablick auf die Stadt und ihre Umgebung genießen. Bevor es für Sie zum Flughafen geht, legen Sie noch einen Stopp an den berühmten weißen Sandstränden von Copacabana, Ipanema und Leblon ein. Von Rio de Janeiro fliegen Sie nach Iguazú (Umsteigeverbindung). Per Bus erreichen Sie schließlich das 4*-Hotel Recanto Cataratas Thermas, Ihr Zuhause für die nächsten beiden Nächten.  **Anmerkung: Die Auffahrt zur Christusstatue erfolgt normalerweise mit der Zahnradbahn. Sollte diese nicht nutzbar sein, erreichen Sie den Corcovado-Berg mit einem von der Stadt zertifizierten Van, der vom "Largo do Machado" abfährt.

5. Tag:

Iguazú-Wasserfälle
Ihr 6-stündiger Ausflug führt Sie vom Hotel zum Iguazú-Nationalpark. Hier laufen Sie ca. 1,5 km auf Pfaden entlang bis zum Teufelsschlund. Neben der üppigen Vegetation sehen Sie bunte Schmetterlinge und die Kaskaden und genießen einen eindrucksvollen Panoramablick auf die Wasserfälle. Von hier aus sehen Sie auch die argentinische Seite mit den „dos hermanas“ – den zwei Schwestern, den Bozzeti-Wasserfall und der Insel San Martin. Nachdem Sie die Rundwege des Parks passiert haben, nehmen Sie den Macuco-Weg. Dort sehen Sie erneut die üppige Fauna und Flora des Dschungels mit ihren bunten Orchideen und den vielen Schmetterlingen. Lauschen Sie den Geschichten und Mythen, die Ihnen Ihr Guide erzählen wird. Um ihre Verbindung zur Natur noch weiter zu vertiefen, gehen Sie in den brasilianischen Dschungel hinein, die Schlucht herunter zu den Macuco-Wasserfällen. Fahren Sie mit dem Boot auf den Stromschnellen ganz nah an die Wasserfälle heran – und fühlen Sie sich wie die ersten Pioniere, die diese Wildnis erforscht haben. Anschließend fahren Sie zurück zu Ihrem Hotel. **Anmerkung: Das Boot wird mit anderen internationalen Reisenden geteilt. Für den Grenzübertritt benötigen Sie Ihre Pässe. Beachten Sie, dass Sie während der Tour nass werden! Wir empfehlen Ihnen, Folgendes mitzubringen: Badeanzug, bequeme Kleidung, Sportschuhe, Insektenschutzmittel, wasserdichte Kamera und ein Handtuch. Es gibt keinen Zugang für Rollstühle.

6. Tag:

Iguazú-Wasserfälle - Flug nach Buenos Aires
Nach dem Frühstück fahren Sie zum Besucherzentrum des Iguazú-Nationalparks. Sie nehmen den Zug zum oberen Rundweg (1.700 m) und genießen unterwegs den Panoramablick auf die Wasserfälle. Sie erreichen den Teufelsschlund, den beeindruckendsten und gewaltigsten Wasserfall des Parks. Mit einer Länge von 150 m und einer Höhe von 80 m bildet der hufeisenförmige Wasserfall einen atemberaubenden Anblick, den Sie nie vergessen werden. Von hier aus wandern Sie etwa 3 km entlang der Schlucht des Iguazú-Flusses bis zum unteren Rundweg (1.500 m), während Sie die regionale Fauna und Flora bewundern und die ständige Präsenz der Wasserfälle spüren. Anschließend fahren Sie zum Flughafen Iguazú in Argentinien, um Ihren Flug nach Buenos Aires anzutreten. **Anmerkung: Für den Grenzübertritt benötigen Sie Ihre Pässe. Ankunft am internationalen Flughafen (Ministro Pistarini) und Transfer zu Ihrem Hotel

7. Tag:

Buenos Aires
Sie verlassen Ihr Hotel und fahren entlang der “9 de Julio”, der breitesten Straße der Welt, vorbei am Theater Colón, einem eindrucksvollen Opernhaus. Anschließend besuchen Sie den Hauptplatz Plaza de Mayo, wo sich das Regierungsgebäude und das erste Rathaus befinden. In der Kathedrale bewundern Sie die hohen Decken, die auffällige Glasmalerei der Fenster, sowie Marmorsäulen und Gemälde. Der nächste Halt erfolgt im bekannten Viertel La Boca mit seinen farbenfroh bemalten Häusern. Sie spazieren durch die Straße „Caminito“, gefüllt mit Souvenirshops und Tangotänzern. Am Fußballstadium der Boca Juniors vorbei geht es weiter nach Puerto Madero, einem Viertel aus recycelten Docks, wo sich einige der besten Restaurants der Stadt befinden. Im Anschluss, fahren Sie zur grünen Gegend von Palermo mit seinen Parks und künstlichen Seen. Die Tour endet in Recoleta, einem der elegantesten Viertel der Stadt. Hier besuchen Sie den Friedhof von Recoleta, der 1822 gegründet wurde. Er ist einer der berühmtesten der Welt. Hier sind viele Nationalhelden, Präsidenten, Schriftsteller, Wissenschaftler und Künstler begraben. Besichtigen Sie zahlreiche architektonische Schmuckstücke, die Mausoleen und Pantheons, sowie das Grab von Eva Perón (“Evita”). Im Anschluss werden Sie zum Schiff zur Einschiffung gebracht. Am Abend haben Sie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Ausflug zu einer Tango Show (fak.).

8. Tag:

Buenos Aires / Argentinien18:00

Panoramatour Buenos Aires; Gaucho Life; Tigre Delta; Weinverkostung

9. Tag:

Montevideo / Uruguay08:0018:00

Montevideo; Punta del Este; Colonia del Sacramento; Estancia-Besuch

10.-11. Tag:

Erholung auf See

12. Tag:

Stanley/Falkland-Inseln/Islas Malvinas / brit. Überseedepartement08:0016:30Stanley; Bluff Cove Pinguin Kolonie; Wanderung Falklandinseln mit Vogelbeobachtung

13. Tag:

Umrundung von Kap Horn

14. Tag:

Ushuaia / Argentinien 07:0015:00

Zug zum Ende der Welt; Lake Secondido; Beagle-Kanal; Tierra del Fuego NP 

Schifffahrt Beagle-Kanal mit Glacier Alley

15. Tag:

Punta Arenas / Chile12:0020:00

Punta Arenas; Torres del Paine NP; Magdalena Island; Kayaktour auf der Magellan-Straße; Fort Bulnes; Condor-Beobachtung

16. Tag:

Fahrt durch den Sarmiento-Kanal

17. Tag:

Fahrt durch den Cockburn Kanal

18. Tag:

Brüggen-Gletscher (Pío-XI-Gletscher) / Chile08:0009:00

19. Tag:

Fahrt durch den Darwin-Kanal

20. Tag:

Puerto Montt / Chile08:0017:00

Puerto Montt; Puerto Varas & Frutillar; Petrohue Wasserfälle mit Schifffahrt Todos los Santos-See; River Rafting

21. Tag:

Erholung auf See

22. Tag:

San Antonio - Santiago de Chile07:00

Ankunft am Hafen von San Antonio, in der fünften Region von Chile, ca. 115 km von Santiago entfernt. Entlang der 68. Schnellstraße gelangen Sie in die lebhafte Hauptstadt. Die Fahrt führt Sie u.a. durch das Casablanca-Tal, welches ideales Klima für Weißwein bietet.

Sie erkunden nun die zwei verschiedenen Seiten der chilenischen Hauptstadt, von den Hochhäusern mit riesigen Parks bis hin zu den Gärten und historischen Gebäuden die vom Leben vor 450 Jahren erzählen. Dabei sehen Sie u.a. den San Cristóbal Hügel, die Innenstadt und den Präsidentenpalast. Nach der Tour werden Sie zu Ihrem 4*-Hotel in Santiago gebracht, wo Sie zu Abendessen essen. 

23. Tag:

Ausflug Portillo; Laguna del Inca und Weingut San Esteban
Ihr 10-stündiger Ausflug führt Sie von Santiago über Bergstraßen hinauf bis Los Andes. Unterwegs bietet sich Ihnen ein fantastischer Ausblick auf das im Tal liegende Santiago. Die Tour führt weiter durch den Canyon des Aconcagua Flusses bis Portillo (3.000m), dem wohl berühmtesten Skiort Chiles. Hier genieβen Sie einen wundervollen Blick auf die smaragdgrüne, sagenumwobene Laguna del Inca und die schneebedeckten Gipfel der Andenkette. Nach ausgiebiger Erholung in herrlich frischer Bergluft fahren Sie zum Weingut San Esteban, in der Nähe der Stadt Los Andes am östlichen Ende des Aconcagua-Tals, wunderschön am gleichnamigen Fluss gelegen. Das Weingut erstreckt sich über die ersten Hügel des Andengebirges, wo sonnige Tage und kühle Nächte genau die richtigen Temperaturunterschiede erzeugen, um die optimale Reife in der Farbe und Struktur der Trauben zu erlangen. Das familiär geführte Weingut umfasst ca. 100 ha und hier werden für den Weltmarkt u.a. Cabernet Sauvignon, Merlot, Carmenère, Syrah und Cabernet Franc produziert. Nach dem Besuch des Weingutes und einer Weinprobe reisen Sie zurück nach Santiago de Chile, wo dieser Tag mit einem gemeinsamen Abendessen im Hotel ausklingt. **Anmerkung: Die Tour über das Weingut und die Weinprobe finden gemeinsam mit internationalen Reisenden und einem spanisch- und englischsprachigem Reiseleiter statt, die Transfers sind privat mit deutschsprachigem Reiseleiter.

24.-25. Tag:

Santiago de Chile

Freizeit je nach Flugzeit; Transfer zum Flughafen; Rückflug

Ankunft in Deutschland; Heimreise

ab 7149 
BR-RI02

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Oosterdam: Faszination Südamerika
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
15

Termine

  • Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) inklusive Transfer Region A/B/C/D/F/G

    Frühbucherpreise: (gültig bis 30.04.2026)

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

    • 4,00 € p.P. WeltbewuSZt - freiwilliger Klima- & Zukunftsbeitrag
    • 1.050,00 € p.P. Have it all während der Kreuzfahrt

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Rio de Janeiro und zurück von Santiago in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft von Rio de Janeiro nach Iguazú und von Iguazú nach Buenos Aires in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfers Flughafen – Hotel – Hafen – Hotel – Flughafen
  • Fahrt im modernen Reisebus während Vor- und Nachprogramm

sz-Reisen PLUS

  • Vorprogramm Rio de Janeiro; Foz do Iguaçu und Buenos Aires und Nachprogramm Santiago de Chile
  • sz-Reisebegleitung (ab 15 TN)

Unterkunft & Verpflegung

  • 2 Ü im 4*-Hotel in Rio de Janeiro; 2 Ü in Foz do Iguaçu; 1 Ü in Buenos Aires
  • 15 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
  • 2 Ü im 4*-Hotel in Santiago de Chile
  • 7x Frühstück während Vor- und Nachprogramm
  • 3x Abendessen während Vor- und Nachprogramm, davon 1x in der Roxy Dinner Show
  • 15x Vollpension an Bord
  • Festliches Galadinner im Rahmen der VP an Bord

Ausflüge & Besichtigungen

Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben

  • Stadtrundfahrten: Rio de Janeiro mit Zuckerhut, Corcovado; Buenos Aires; Santiago de Chile
  • Ausflüge: Foz do Iguazú; Portillo, Laguna del Inca & Weingut San Estaban
  • Fahrten: Seilbahnauffahrt Zuckerhut & Santiago de Chile; Zahnradbahn Corcovado-Hügel
  • Schifffahrt: Foz do Iguazú
  • Eintritt Roxy Dinner Show
  • Örtliche Reiseleitung: 2.–6. Tag & 20.-22. Tag

Zusätzlich inklusive

  • Alle Hafen- & Passagiergebühren
  • Informationsmaterial zur Reise
ab 7149 
BR-RI02

OOSTERDAM

Die Holland America Line wurde 1873 in Rotterdam gegründet und ist bis heute stolz auf ihre niederländischen Wurzeln. Ursprünglich als Verbindung zwischen Europa und Nordamerika gedacht, entwickelte sie sich zu einer internationalen Premium-Reederei mit dem Charme und der Eleganz holländischer Seefahrtstradition. Auf den Schiffen spiegelt sich der niederländische Einfluss in Design, Kunst und Kulinarik wider – von Delfter Kacheln bis hin zu Meisterwerken holländischer Malerei. Mit typisch niederländischer Gastfreundschaft und Liebe zum Detail bietet die Reederei ein Kreuzfahrterlebnis auf höchstem Niveau. Ihr holländisches Erbe, kombiniert mit globaler Weitsicht, macht jede Reise zu einem besonderen Erlebnis.

Die OOSTERDAM ist das zweite Schiff der Vista-Klasse und bietet Platz für bis zu 1.988 Passagiere.

An Bord können Gäste im Greenhouse Spa & Salon® entspannen, auf See Pickleball spielen oder in erstklassigen Restaurants ein köstliches Essen genießen. Wenn Ihnen nach Entertainment ist, sehen Sie sich eine Aufführung auf der World Stage an oder verbringen den Abend auf der Tanzfläche der Rolling Stone Lounge.

Gästen stehen folgende Möglichkeiten an Bord zur Verfügung (bitte beachten Sie, dass einige der aufgeführten Leistungen nur gegen ein zusätzliches Entgeld verfügbar sind):

  • Fitnesscenter
  • Kasino
  • Restaurants
  • Pickleball
  • Kids Club

World Stage, das größte Theater an Bord bietet sowohl tagsüber als auch am Abend eine Vielzahl an Aufführungen für alle Besucher.
Außerdem gibt es an Bord eine breite Auswahl an zollfreien Einkaufsmöglichkeiten sowie WLAN. Allerdings kann nicht in jeder Kabine garantiert werden, dass ein Signal empfangbar ist, da die Signalstärke je nach Lage der Kabine variieren kann.

Kabinen:

Innenkabinen:

Die Kabinen sind mit zwei Einzelbetten, die sich in ein Queensize-Bett umwandeln lassen, ausgestattet. Tägliche Zimmerreinigung gehört genauso zum Angebot, wie Seife, Lotion, Shampoo, luxuriöse Bademäntel, großzügiger Stauraum, Safe, Haartrockner, Eis-Service, Schuhputz-Service, TV mit On-Demand-Filmen und Programmen. Alle Kabinen verfügen darüber hinaus über einen Mini-Kühlschrank.

Meerblick-Kabinen:

Zusätzlich zu den bei der Innenkabine verfügbaren Annehmlichkeiten können Gäste Meerblick genießen.

Veranda-Kabinen:

Dank raumhoher Fenster sind die Kabinen lichtdurchflutet, verfügen über einen Wohnbereich und zwei zu einem Queensize-Bett zusammenbaubare Einzelbetten sowie eine Badewanne mit Massageduschköpfen. Die restliche Ausstattung entspricht der Ausstattung der Innen-Kabinen.

Gut zu wissen:

Unabhängig vom Have-it-all-Paket sind für alle Gäste hauseigene Limonaden & Eistees, Wasser, Tee & Kaffee inklusive!

Das Personal kümmert sich intensiv um alle Gäste und bietet Ihnen 24h Kabinenservice inklusive der Möglichkeit, in der Kabine kostenfrei zu frühstücken.

Neben vielfältiger Livemusik werden Ihnen an Bord auch diverse Shows geboten für einen rundum gelungenen Aufenthalt.

Trinkgelder an Bord sind keine Pflicht. Als Empfehlung gilt ein Trinkgeld von 17 USD/Person/Tag. Sie entscheiden aber selbstständig, wer wie viel Trinkgeld erhalten soll.

Bordsprache: Englisch

MS Oosterdam mit Blick auf einen Gletscher
MS Oosterdam mit Blick auf einen Gletscher ©Holland America Line
MS Oosterdam in Ushuaia, Argentina
MS Oosterdam in Ushuaia, Argentina ©Holland America Line
MS Oosterdam, Außendeck mit Bar
MS Oosterdam, Außendeck mit Bar ©Holland America Line
MS Oosterdam, Pool
MS Oosterdam, Pool ©Holland America Line
MS Oosterdam, Pool
MS Oosterdam, Pool ©Holland America Line
MS Oosterdam, Thermal Suite
MS Oosterdam, Thermal Suite ©Holland America Line
MS Oosterdam, Pinnacle Grill
MS Oosterdam, Pinnacle Grill ©Holland America Line
Oosterdam, Verandakabinenbeispiel
Oosterdam, Verandakabinenbeispiel ©Holland America Line
MS Oosterdam mit Blick auf einen Gletscher
MS Oosterdam in Ushuaia, Argentina
MS Oosterdam, Außendeck mit Bar
MS Oosterdam, Pool
MS Oosterdam, Pool
MS Oosterdam, Thermal Suite
MS Oosterdam, Pinnacle Grill
Oosterdam, Verandakabinenbeispiel
ab 7149 
BR-RI02

Zielland

Brasilien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Brasilia
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: BRL
Internationale Vorwahl: +55
Polizei: 192
Notarzt: 193
Zeitverschiebung: UTC -5 bis UTC -2
Stecker- und Adapterinformationen

Typ N (NBR 14136)

teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C

Essen

  • Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze

Landestypische Gerichte

  • Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
  • Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
  • Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
  • Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung

Getränke

  • Cafézinho → brasilianischer Kaffee
  • Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
  • Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
  • Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden
  • Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
  • Preiswerte Taxis sind vorhanden
  • In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
  • Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
  • In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
  • Blumensträuße sind immer gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: nach eigenem Ermessen

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: unüblich

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
  • Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Argentinien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Buenos Aires
National- und Amtssprache:

Spanisch 

Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi

Währungscode: ARS
Internationale Vorwahl: +54
Polizei: 101 / 911
Notarzt: 100 / 112
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ I

Essen

  • Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
  • Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln

Landestypische Gerichte

  • Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili 
  • Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
  • Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
  • Dulce de leche - Karamel Creme

Getränke 

  • Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
  • Kaffee
  • Argentinische Weine
  • Argentinische Biere
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
  • Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
  • In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
  • Schlechte Straßenverhältnisse 
  • Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
  • Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
  • Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
  • Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer 

Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag

Taxi: kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
  • Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
  • Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
  • Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt

Uruguay

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Montevideo
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: UYU
Internationale Vorwahl: +598
Polizei: 109
Notarzt: 105
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ I, Typ L

Essen

  • Die uruguayische Küche unterlag vielen Einflüssen aus Europa, italienische und spanische Gerichte stehen häufig auf der Speisekarte 
  • Fleisch, Meeresfrüchte und Fisch sind von hervorragender Qualität 
  • Die Hauptmahlzeit des Tages findet in der Regel am Abend statt 

Landestypische Gerichte

  • Chivito → belegtes Brot mit Fleisch, Salat und Ei 
  • Asado → Rindfleisch vom Holzkohlegrill
  • Asado de Tira → Rippchen
  • Pulpa → Rindfleisch ohne Knochen 
  • Choripán → ein Würstchen im Brötchen 
  • Empanadas → gefüllte Teigtaschen 
  • Pancho → Hot Dogs 
  • Puchero → ein Eintopf, neben Fleisch kommen Kartoffeln, Zwiebeln und Kürbis hinein 
  • Morcilla dulce → süße Blutwurst mit Orangenschale und Walnüssen 
  • Dulce de Leche → eine Karamellcreme 

Getränke

  • Mate-Tee → eines der beliebtesten Getränke in Uruguay 
  • Yerba mate → ein bitterer Tee 
  • Clericó → Wein gemischt mit Fruchtsaft 
  • Medio y medio → trockener Weißwein mit Sekt 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Busverbindungen, Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
  • Es gibt ein Straßennetz

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Bei der Nutzung von Taxis wird empfohlen, diese vorzubestellen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Blumen oder andere Kleinigkeiten eignen sich als Gastgeschenke
  • Badekleidung gehört an den Strand

Trinkgelder

Restaurant: nach eigenem Ermessen
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt sowie in weiteren großen Städten ist mit europäischen Standards vergleichbar
  • In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Chile

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Santiago de Chile
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: CLP
Internationale Vorwahl: +56
Polizei: 133
Notarzt: 131
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ L

Essen

  • Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst

Landestypische Gerichte

  • Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
  • Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
  • Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
  • Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
  • Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
  • Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
  • Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln

      
Getränke

  • Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
  • Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich

Infrastruktur

  • Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
  • Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
  • Taxis sind vorhanden
  • In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,3
  • Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht

Taxi: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
  • Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Falklandinseln

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Stanley
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: FKP
Internationale Vorwahl: +500
Polizei: 122/999
Notarzt: 122/999
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Essen

  • Überwiegend britische Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Lamm, Hammel, Rind, Lachsforelle und Meeräsche sowie Gemüse

Getränke

  • Kneipen und Unterkünfte bieten eine große Auswahl an alkoholischen Getränken

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es stehen Flug- und Fährverbindungen zur Verfügung
  • Straßen sind innerhalb der Ortschaften und zwischen Port Stanley und Mount Pleasent gut ausgebaut

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Brasilien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Brasilia
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: BRL
Internationale Vorwahl: +55
Polizei: 192
Notarzt: 193
Zeitverschiebung: UTC -5 bis UTC -2
Stecker- und Adapterinformationen

Typ N (NBR 14136)

teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C

Essen

  • Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze

Landestypische Gerichte

  • Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
  • Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
  • Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
  • Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung

Getränke

  • Cafézinho → brasilianischer Kaffee
  • Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
  • Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
  • Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden
  • Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
  • Preiswerte Taxis sind vorhanden
  • In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
  • Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
  • In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
  • Blumensträuße sind immer gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: nach eigenem Ermessen

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: unüblich

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
  • Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Argentinien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Buenos Aires
National- und Amtssprache:

Spanisch 

Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi

Währungscode: ARS
Internationale Vorwahl: +54
Polizei: 101 / 911
Notarzt: 100 / 112
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ I

Essen

  • Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
  • Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln

Landestypische Gerichte

  • Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili 
  • Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
  • Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
  • Dulce de leche - Karamel Creme

Getränke 

  • Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
  • Kaffee
  • Argentinische Weine
  • Argentinische Biere
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
  • Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
  • In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
  • Schlechte Straßenverhältnisse 
  • Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
  • Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
  • Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
  • Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer 

Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag

Taxi: kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
  • Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
  • Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
  • Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt

Uruguay

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Montevideo
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: UYU
Internationale Vorwahl: +598
Polizei: 109
Notarzt: 105
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ I, Typ L

Essen

  • Die uruguayische Küche unterlag vielen Einflüssen aus Europa, italienische und spanische Gerichte stehen häufig auf der Speisekarte 
  • Fleisch, Meeresfrüchte und Fisch sind von hervorragender Qualität 
  • Die Hauptmahlzeit des Tages findet in der Regel am Abend statt 

Landestypische Gerichte

  • Chivito → belegtes Brot mit Fleisch, Salat und Ei 
  • Asado → Rindfleisch vom Holzkohlegrill
  • Asado de Tira → Rippchen
  • Pulpa → Rindfleisch ohne Knochen 
  • Choripán → ein Würstchen im Brötchen 
  • Empanadas → gefüllte Teigtaschen 
  • Pancho → Hot Dogs 
  • Puchero → ein Eintopf, neben Fleisch kommen Kartoffeln, Zwiebeln und Kürbis hinein 
  • Morcilla dulce → süße Blutwurst mit Orangenschale und Walnüssen 
  • Dulce de Leche → eine Karamellcreme 

Getränke

  • Mate-Tee → eines der beliebtesten Getränke in Uruguay 
  • Yerba mate → ein bitterer Tee 
  • Clericó → Wein gemischt mit Fruchtsaft 
  • Medio y medio → trockener Weißwein mit Sekt 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Busverbindungen, Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
  • Es gibt ein Straßennetz

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Bei der Nutzung von Taxis wird empfohlen, diese vorzubestellen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Blumen oder andere Kleinigkeiten eignen sich als Gastgeschenke
  • Badekleidung gehört an den Strand

Trinkgelder

Restaurant: nach eigenem Ermessen
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt sowie in weiteren großen Städten ist mit europäischen Standards vergleichbar
  • In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Chile

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Santiago de Chile
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: CLP
Internationale Vorwahl: +56
Polizei: 133
Notarzt: 131
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ L

Essen

  • Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst

Landestypische Gerichte

  • Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
  • Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
  • Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
  • Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
  • Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
  • Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
  • Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln

      
Getränke

  • Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
  • Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich

Infrastruktur

  • Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
  • Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
  • Taxis sind vorhanden
  • In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,3
  • Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht

Taxi: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
  • Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Falklandinseln

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Stanley
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: FKP
Internationale Vorwahl: +500
Polizei: 122/999
Notarzt: 122/999
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Essen

  • Überwiegend britische Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Lamm, Hammel, Rind, Lachsforelle und Meeräsche sowie Gemüse

Getränke

  • Kneipen und Unterkünfte bieten eine große Auswahl an alkoholischen Getränken

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es stehen Flug- und Fährverbindungen zur Verfügung
  • Straßen sind innerhalb der Ortschaften und zwischen Port Stanley und Mount Pleasent gut ausgebaut

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Brasilien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Brasilia
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: BRL
Internationale Vorwahl: +55
Polizei: 192
Notarzt: 193
Zeitverschiebung: UTC -5 bis UTC -2
Stecker- und Adapterinformationen

Typ N (NBR 14136)

teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C

Essen

  • Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze

Landestypische Gerichte

  • Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
  • Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
  • Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
  • Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung

Getränke

  • Cafézinho → brasilianischer Kaffee
  • Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
  • Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
  • Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden
  • Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
  • Preiswerte Taxis sind vorhanden
  • In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
  • Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
  • In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
  • Blumensträuße sind immer gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: nach eigenem Ermessen

Zimmerservice: nach eigenem Ermessen

Taxi: unüblich

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
  • Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
  • Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Argentinien

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Buenos Aires
National- und Amtssprache:

Spanisch 

Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi

Währungscode: ARS
Internationale Vorwahl: +54
Polizei: 101 / 911
Notarzt: 100 / 112
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ I

Essen

  • Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
  • Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln

Landestypische Gerichte

  • Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili 
  • Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
  • Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
  • Dulce de leche - Karamel Creme

Getränke 

  • Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
  • Kaffee
  • Argentinische Weine
  • Argentinische Biere
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • gut ausgebautes Inlandsflugnetz
  • Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
  • Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
  • In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
  • Schlechte Straßenverhältnisse 
  • Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
  • Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
  • Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
  • Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer 

Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag

Taxi: kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
  • In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
  • Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
  • Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
  • Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt

Uruguay

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Montevideo
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: UYU
Internationale Vorwahl: +598
Polizei: 109
Notarzt: 105
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ I, Typ L

Essen

  • Die uruguayische Küche unterlag vielen Einflüssen aus Europa, italienische und spanische Gerichte stehen häufig auf der Speisekarte 
  • Fleisch, Meeresfrüchte und Fisch sind von hervorragender Qualität 
  • Die Hauptmahlzeit des Tages findet in der Regel am Abend statt 

Landestypische Gerichte

  • Chivito → belegtes Brot mit Fleisch, Salat und Ei 
  • Asado → Rindfleisch vom Holzkohlegrill
  • Asado de Tira → Rippchen
  • Pulpa → Rindfleisch ohne Knochen 
  • Choripán → ein Würstchen im Brötchen 
  • Empanadas → gefüllte Teigtaschen 
  • Pancho → Hot Dogs 
  • Puchero → ein Eintopf, neben Fleisch kommen Kartoffeln, Zwiebeln und Kürbis hinein 
  • Morcilla dulce → süße Blutwurst mit Orangenschale und Walnüssen 
  • Dulce de Leche → eine Karamellcreme 

Getränke

  • Mate-Tee → eines der beliebtesten Getränke in Uruguay 
  • Yerba mate → ein bitterer Tee 
  • Clericó → Wein gemischt mit Fruchtsaft 
  • Medio y medio → trockener Weißwein mit Sekt 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Busverbindungen, Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
  • Es gibt ein Straßennetz

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,0
  • Bei der Nutzung von Taxis wird empfohlen, diese vorzubestellen
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Blumen oder andere Kleinigkeiten eignen sich als Gastgeschenke
  • Badekleidung gehört an den Strand

Trinkgelder

Restaurant: nach eigenem Ermessen
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt sowie in weiteren großen Städten ist mit europäischen Standards vergleichbar
  • In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Chile

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Santiago de Chile
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: CLP
Internationale Vorwahl: +56
Polizei: 133
Notarzt: 131
Zeitverschiebung: UTC -4
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ L

Essen

  • Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst

Landestypische Gerichte

  • Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
  • Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
  • Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
  • Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
  • Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
  • Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
  • Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln

      
Getränke

  • Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
  • Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich

Infrastruktur

  • Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
  • Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
  • Taxis sind vorhanden
  • In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,3
  • Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück

Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht

Taxi: Aufrunden

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
  • Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Falklandinseln

Kontinent: Südamerika
Hauptstadt: Stanley
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: FKP
Internationale Vorwahl: +500
Polizei: 122/999
Notarzt: 122/999
Zeitverschiebung: UTC -3
Stecker- und Adapterinformationen Typ G

Essen

  • Überwiegend britische Hausmannskost
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Lamm, Hammel, Rind, Lachsforelle und Meeräsche sowie Gemüse

Getränke

  • Kneipen und Unterkünfte bieten eine große Auswahl an alkoholischen Getränken

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es stehen Flug- und Fährverbindungen zur Verfügung
  • Straßen sind innerhalb der Ortschaften und zwischen Port Stanley und Mount Pleasent gut ausgebaut

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 7149 
BR-RI02

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Das "Have it all"-Paket auf der OOSTERDAM beinhaltet folgende Inklusivleistungen:

GETRÄNKEPAKET

Wählen Sie aus einer Vielfalt von Weinen, Bier, Spirituosen und Cocktails sowie alkoholfreien Getränken wie Limonaden, Kaffees und mehr. Servicegebühren an der Bar sind bereits inbegriffen. Bitte beachten Sie die Beschränkung auf 15 Getränke täglich, Maximalpreis der Getränke 11 USD.
Bei der Bestellung von alkoholischen Getränken müssen Gäste ein Mindestalter von 21 Jahren haben.

Das Paket gilt nicht für Getränke aus den Signature-Shops, der Minibar und in der Kabine konsumierte Getränke.

INTERNET-PAKET

Bleiben Sie während Ihrer gesamten Reise in Verbindung. Surfen Sie im Web, nutzen Sie soziale Medien, überprüfen Sie E-Mails und senden Sie Nachrichten an Freunde und Familie.

2 ABENDE IM SPEZIALITÄTENRESTAURANT

Bereichern Sie Ihre Kreuzfahrt mit kulinarischen Genusserlebnissen in preisgekrönten Spezialitätenrestaurants wie unserem Pinnacle Grill und Canaletto (einschließlich Servicegebühren).

LANDAUSFLUG

Sie erhalten eine Gutschrift für Ausflüge in Höhe von: USD 200

VORAUSBEZAHLTE TRINKGELDER

Das Crew-Trinkgeld an Bord ist für Sie bereits bezahlt. Etwaige sonstige Trinkgelder wie z.B. Bar, Restaurant, Wein-Kontos oder Friseur/Spa sind nicht inkludiert.
 

Serviceentgelt während der Kreuzfahrt:

Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbuchung des "Have it all" folgende Gebühren an Bord der OOSTERDAM fällig werden: 18% Service Charge auf die Drinks, Kabinentrinkgeld (fakultativ, je nach Zufriedenheit)

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Reisedokument Reisepass (6 Monate):

Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

ab 7149 
BR-RI02

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