Flugreise nach Malaga / Andalusien

Flugzeug wirft Schatten auf den Strand
©Jag_cz, Adobe Stock
Málaga
Málaga ©Roberto Sorin, AdobeStock
Spanischer Platz in Sevilla
Spanischer Platz in Sevilla ©SCStock - adobe stock
Strand Calahonda, Andalusien
Strand Calahonda, Andalusien ©unai, AdobeStock
Flamenco Spanien
Flamenco Spanien ©InputUX, AdobeStock
Flugzeug wirft Schatten auf den Strand
Málaga
Spanischer Platz in Sevilla
Strand Calahonda, Andalusien
Flamenco Spanien
Icon: Flugreise

NUR FLUG Angebot

  • Exklusiver Direktflug ab/an Dresden
  • 1x Freigepäck 20kg pro Person
ab 549 €
Buchungscode: MOM-AGP-NURFL
Icon: Flugreise

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  • 1x Freigepäck 20kg pro Person
ab 549 €
Buchungscode: MOM-AGP-NURFL

Willkommen an der traumhaften Sonnenküste Andalusiens! Entdecken Sie die goldenen Strände, das glitzernde türkisfarbene Meer und die unvergleichliche Lebensfreude der Costa del Sol. Ob entspannter Strandurlaub, spannende Outdoor-Abenteuer oder faszinierende kulturelle Erlebnisse – hier kommt jeder auf seine Kosten. Tauchen Sie ein in den mediterranen Lebensstil, genießen Sie die kulinarischen Köstlichkeiten und lassen Sie sich von der einzigartigen Atmosphäre dieser wunderschönen Region verzaubern!

Programm

1. Tag: Hinflug:

DRS (Dresden) - AGP (Málaga) / 08:55 Uhr - 12:30 Uhr / Flugnummer: QS 3513

8. Tag: Rückflug:

AGP (Málaga) - DRS (Dresden) / 13:20 Uhr - 16:25 Uhr / Flugnummer: QS 3514

ab 549 
MOM-AGP-NURFL

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Flugreise nach Malaga / Andalusien
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
0

Termine

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Exklusiver Direktflug nach Málaga und zurück

1x Freigepäck 20kg pro Person / 1x Handgepäck 6kg (56x45x25cm)

Check-In ca. 2,5 Std. vor Abflug (kein Online - Check-In)

ab 549 
MOM-AGP-NURFL

Zielland

Spanien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Madrid
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +34
Polizei: 091
Notarzt: 061
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Kanarische Inseln:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ L

Essen

  • Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten 
  • Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle 
  • Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst 

Landestypische Gerichte

  • Tapas - kleine spanische Snacks
  • Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
  • Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne 
  • Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse 
  • Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien 
  • Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag 

Getränke

  • Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
  • Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk 
  • Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
  • Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
  • In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
  • Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
  • Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
  • Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
  • Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: üblich, nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 549 
MOM-AGP-NURFL

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

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